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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Wehrdienst

    Wer gerade Wehrdienst leistet, muss Adressänderungen unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

    Achtung:

    Generell müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 50. Lebensjahr bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate die Adressänderung bei der Ergänzungsabteilung des jeweiligen Militärkommandos melden. Bei einem Umzug im Inland wird die Militärbehörde automatisch durch das Zentrale Melderegister (ZMR) informiert. Die Rückverlegung des Aufenthaltes vom Ausland in das Inland ist vom Wehrpflichtigen binnen drei Wochen dem Militärkommando zu melden.

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Landesverteidigung