Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Mehrphasenausbildung – Folgen bei Fristversäumnis
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Werden nicht alle vorgeschriebenen Module der Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrt/en und Fahrsicherheitstraining) innerhalb von zwölf (Klasse B) bzw. 14 Monaten (Klassen A1, A2 oder A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, erhält die Fahranfängerin/der Fahranfänger ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist.
Wird innerhalb dieser vier Monate die Ausbildung nicht absolviert, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt eine weitere Nachfrist von vier Monaten.
Wird innerhalb der zweiten Nachfrist die Absolvierung der fehlenden Module wieder nicht nachgewiesen, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis erfolgt.
Die Behörde kann in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft) für eine angemessene Zeit vom Entzug der Lenkberechtigung absehen, wenn dies nachgewiesen wird.
Rechtsgrundlagen
§ 4c Führerscheingesetz (FSG)
