Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Allgemeines zur Gerichtsorganisation
Die Gerichtsbarkeit gilt neben der Gesetzgebung und der Verwaltung als dritte Säule des Rechtsstaats. Neben den Verwaltungsgerichten wird die Gerichtsbarkeit von der Justiz – dazu gehören die als "ordentliche Gerichte" bezeichneten Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof – ausgeübt. Die Justiz unterliegt – im Gegensatz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit – ausschließlich der Kompetenz des Bundes, sodass alle ordentlichen Gerichte – d.h. auch die Landesgerichte und Oberlandesgerichte – Einrichtungen des Bundes sind.
Die österreichische Justiz umfasst
- die ordentlichen Gerichte (Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof),
- die Staatsanwaltschaften,
- die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser),
- den Bundeskartellanwalt und
- die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.
In die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte fallen hauptsächlich Zivilrechtssachen (z.B. Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche, Besitzstreitigkeiten), Arbeits- und Sozialrechtssachen, Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftssachen, Sorgerechtsregelungen, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder), Exekutionssachen, Konkurs- und Ausgleichssachen sowie Strafsachen.
Auch die Führung des für die Qualität Österreichs als Wirtschaftsstandort sehr bedeutenden Grund- und Firmenbuchs ist Aufgabe der Gerichte.
Die ordentlichen Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Die Aufgaben der Rechtsprechung werden wahrgenommen von 113 Bezirksgerichten, 20 Landesgerichten, vier Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof. Die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege werden von 16 Staatsanwaltschaften, vier Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen. 29 Justizanstalten obliegt die Durchführung des Strafvollzugs.
Der Bundeskartellanwalt vertritt die öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht.
Seit 1. Oktober 2010 ist die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften eine eigenständige Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnet ist. Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften hat vor allem darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihnen obliegenden Aufgaben und Pflichten gehörig erfüllen.
