Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Stellungspflicht für Auslandsösterreicher
Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag.
Lebt der Stellungspflichtige ständig im Ausland, muss er sich baldmöglichst nach dem 17. Geburtstag bei der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) melden. Die Stellung wird im Ausland grundsätzlich nicht durchgeführt. Übersiedelt der Betreffende jedoch später nach Österreich (Wohnsitzwechsel), muss er sich innerhalb von drei Wochen bei dem für seinen Wohnort zuständigen Militärkommando melden. Dieses fordert dann den Stellungspflichtigen auf, sich der Stellung zu unterziehen.
