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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Antragstellung

    • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
    • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
    • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
    Hinweis:

    Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz