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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Fischereikarte

    Eine Adressänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.

    Zuständige Stelle ist:

    Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Bestätigung der Meldung mitzubringen.

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion