Bauberatungen 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Einkommensbericht des Bundes
Seit 1. März 2011 muss die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer des Bundes erstellen. Dieser Bericht muss Angaben über
- die Anzahl der Frauen und Männer in der jeweiligen Verwendungs –, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
- das Medianeinkommen von vollbeschäftigen Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe beinhalten.
Der Bericht muss in anonymisierter Form erstellt werden und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
Der Einkommensbericht des Bundes muss nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Letzte Aktualisierung: 31.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
