Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in der Privatwirtschaft
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund des Geschlechts liegt beispielsweise vor, wenn
- eine Bewerberin/ein Bewerber aufgrund des Geschlechts (und nicht aufgrund der mangelnden Qualifikation) benachteiligt wird
- eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer bei gleicher Leistung und gleicher Qualifikation ein geringeres Entgelt erhält, weil sie eine Frau/er ein Mann ist
- männliche Kollegen stärker gefördert werden als weibliche oder umgekehrt
- eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sexueller Belästigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, Kolleginnen/Kollegen, Kundinnen/Kunden ausgesetzt ist
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegt beispielsweise vor, wenn
- eine homosexuelle Mitarbeiterin/ein homosexueller Mitarbeiter nach Bekanntwerden ihrer/seiner sexuellen Orientierung gekündigt wird
- eine Bewerberin/ein Bewerber mit der Begründung nicht eingestellt wird, dass sie/er für den Job zu alt ist
- eine Einstellung nur Bewerberinnen/Bewerbern mit "perfekten Deutschkenntnissen" gewährt wird, obwohl diese Kenntnisse für den entsprechenden Beruf (z.B. Lagerarbeiterin/Lagerarbeiter) nicht notwendig sind.
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Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
