Skip to content
  • Dienstbarkeit

    Sinnverwandter Begriff: Servitut

    Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

    Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

    Beispiel:
    Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Dienstbarkeit

      Sinnverwandter Begriff: Servitut

      Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

      Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

      Beispiel:
      Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Dienstbarkeit

        Sinnverwandter Begriff: Servitut

        Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

        Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

        Beispiel:
        Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Dienstbarkeit

          Sinnverwandter Begriff: Servitut

          Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

          Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

          Beispiel:
          Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Dienstbarkeit

            Sinnverwandter Begriff: Servitut

            Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

            Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

            Beispiel:
            Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER