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  • Grunddienstbarkeit

    Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut

    Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.

    Beispiel:
    • Felddienstbarkeit oder Wegerecht

    Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.

    • Weiderecht
    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Grunddienstbarkeit

      Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut

      Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.

      Beispiel:
      • Felddienstbarkeit oder Wegerecht

      Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.

      • Weiderecht
      Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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        Grunddienstbarkeit

        Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut

        Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.

        Beispiel:
        • Felddienstbarkeit oder Wegerecht

        Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.

        • Weiderecht
        Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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          Grunddienstbarkeit

          Sinnverwandter Begriff: Real- oder Prädialservitut

          Die Dienstbarkeit an einer Liegenschaft wird Grunddienstbarkeit genannt und dient der besseren Nutzung des begünstigten Grundstücks. Das Recht steht der Eigentümerin/dem Eigentümer der begünstigten Liegenschaft zu.

          Beispiel:
          • Felddienstbarkeit oder Wegerecht

          Hierbei hat eine bestimmte Grundeigentümerin/ein bestimmter Grundeigentümer das Recht, fremde Grundstücke zu überqueren, Vieh darüber zu treiben oder mit einem Fuhrwerk darüber zu fahren.

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            Beispiel:
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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER