Allgemeines zur vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Allgemeine Informationen
Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern, bis zum Jahr 2024 betrug es 60 Jahre und im Jahr 2026 beträgt es 61,5 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.
Die sogenannte Langzeitversichertenregelung ermöglicht bei langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt.
Zuständige Stelle
der Pensionsversicherungsträger
Erforderliche Unterlagen
Formular: Alterspension – Antrag
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.
Rechtsgrundlagen
das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)
Zum Formular
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Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern, bis zum Jahr 2024 betrug es 60 Jahre und im Jahr 2026 beträgt es 61,5 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.
Die sogenannte Langzeitversichertenregelung ermöglicht bei langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt.
Zuständige Stelle
der Pensionsversicherungsträger
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Formular: Alterspension – Antrag
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.
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das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Versicherungsträgers (z.B. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG, Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz – GSVG, Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG)
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Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern, bis zum Jahr 2024 betrug es 60 Jahre und im Jahr 2026 beträgt es 61,5 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.
Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wurde durch die mit der Pensionsharmonisierung 2005 eingeführte Korridorpension ersetzt.
Die sogenannte Langzeitversichertenregelung ermöglicht bei langen Zeiträumen der Erwerbstätigkeit weiterhin einen vorzeitigen Pensionsantritt.
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Das Regelpensionsalter für die Alterspension beträgt 65 Jahre bei Männern, bis zum Jahr 2024 betrug es 60 Jahre und im Jahr 2026 beträgt es 61,5 Jahre bei Frauen. Beim Erreichen der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung"), ist es möglich, eine vorzeitige Alterspension zu beanspruchen.
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Formular: Alterspension – Antrag
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER