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  • Bescheid

    Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

    Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

    Beispiel

    • Verleihung der Staatsbürgerschaft
    • Erteilung einer Baubewilligung
    • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Bescheid

    Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

    Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

    Beispiel

    • Verleihung der Staatsbürgerschaft
    • Erteilung einer Baubewilligung
    • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

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    Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

    Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

    Beispiel

    • Verleihung der Staatsbürgerschaft
    • Erteilung einer Baubewilligung
    • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

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    Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER