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  • Bescheid

    Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

    Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

    Beispiel:
    • Verleihung der Staatsbürgerschaft
    • Erteilung einer Baubewilligung
    • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Bescheid

      Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

      Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

      Beispiel:
      • Verleihung der Staatsbürgerschaft
      • Erteilung einer Baubewilligung
      • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
      Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Bescheid

        Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

        Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

        Beispiel:
        • Verleihung der Staatsbürgerschaft
        • Erteilung einer Baubewilligung
        • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
        Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Bescheid

          Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

          Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

          Beispiel:
          • Verleihung der Staatsbürgerschaft
          • Erteilung einer Baubewilligung
          • Verhängung einer Verwaltungsstrafe
          Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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            Bescheid

            Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

            Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).

            Beispiel:
            • Verleihung der Staatsbürgerschaft
            • Erteilung einer Baubewilligung
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