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  • Wahlzeuge

    Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.

    Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Wahlzeuge

      Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER