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  • Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen

    • Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
    • Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
      (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)
      • Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
      • Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
    • Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
    • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
    • Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
    • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
      (Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
    • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
      Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:
      • EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
      • Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
      • Asylberechtigte
      • Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben 

    Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.

    Detaillierte Informationen zu folgenden Themen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:

    Rechtsgrundlagen

    Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

      Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen

      • Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
      • Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
        (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)
        • Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
        • Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
      • Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
      • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
      • Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
      • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
        (Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
      • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
        Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:
        • EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
        • Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
        • Asylberechtigte
        • Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben 

      Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.

      Detaillierte Informationen zu folgenden Themen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:

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      Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

        Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen

        • Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
        • Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
          (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)
          • Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
          • Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
        • Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
        • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
        • Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
        • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
          (Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
        • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
          Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:
          • EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
          • Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
          • Asylberechtigte
          • Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben 

        Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.

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        Rechtsgrundlagen

        Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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          Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen

          • Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
          • Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
            (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)
            • Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
            • Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
          • Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
          • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
          • Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
          • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
            (Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
          • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
            Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:
            • EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
            • Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
            • Asylberechtigte
            • Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben 

          Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.

          Detaillierte Informationen zu folgenden Themen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:

          Rechtsgrundlagen

          Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

            Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen

            • Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
            • Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
              (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)
              • Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
              • Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
            • Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
            • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
            • Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
            • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
              (Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
            • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
              Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:
              • EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
              • Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
              • Asylberechtigte
              • Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben 

            Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER