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  • Hauptwohnsitz

    Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

    Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

    Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

    • Aufenthaltsdauer
    • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
    • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

    Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

    Hinweis:

    Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

    Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Hauptwohnsitz

      Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

      Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

      Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

      • Aufenthaltsdauer
      • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
      • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

      Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

      Hinweis:

      Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

      Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
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        Hauptwohnsitz

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        Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

        Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

        • Aufenthaltsdauer
        • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
        • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

        Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

        Hinweis:

        Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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          Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz

          Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

          Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

          • Aufenthaltsdauer
          • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
          • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

          Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

          Hinweis:

          Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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