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  • Mietvertrag

    Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümerin/Eigentümer, Hauptmieterin/Hauptmieter) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieterin/Untermieter).

    Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).

    Hinweis

    Eine allfällige Befristung muss schriftlich vereinbart werden.

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Mietvertrag

    Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümerin/Eigentümer, Hauptmieterin/Hauptmieter) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieterin/Untermieter).

    Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).

    Hinweis

    Eine allfällige Befristung muss schriftlich vereinbart werden.

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    Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).

    Hinweis

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER