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  • e-card

    Sinnverwandter Begriff: Sozialversicherungskarte

    Die e-card ist eine Chipkarte, die mit Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers versehen ist und von der Informationen über den Versicherungsstatus (z.B. zuständiger Krankenversicherungsträger) abgerufen werden können (z.B. von einer Ärztin/einem Arzt mit Chipkartenleser).

    Die e-card hat mehrere Funktionen:

    • Krankenscheinersatz
      Für einen Arztbesuch wird kein Krankenschein mehr benötigt, sondern nur mehr die e-card. Diese gilt für jede Vertragsärztin/jeden Vertragsarzt (egal ob Zahnärztin/Zahnarzt, Fachärztin/Facharzt oder praktische Ärztin/praktischer Arzt) und ist zeitlich unbegrenzt gültig.
    • Auslandskrankenscheinersatz
      Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gestaltet und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz gültig. Dadurch entfällt die Ausstellung der "Urlaubskrankenscheine".

    Hinweis

    Mit 15. Jänner 2024 wurden alle e-cards ohne Fotos gesperrt. Ausgenommen hiervon sind unter 14- und über 70-Jährige. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.

    Nähere Informationen zur e-card erhalten Sie bei der E-Card-Serviceline unter der Telefonnummer +43 501243311.

    Weiterführende Links

    Europäische Krankenversicherungskarte (→ SV)

    Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    e-card

    Sinnverwandter Begriff: Sozialversicherungskarte

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    Hinweis

    Mit 15. Jänner 2024 wurden alle e-cards ohne Fotos gesperrt. Ausgenommen hiervon sind unter 14- und über 70-Jährige. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.

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    Hinweis

    Mit 15. Jänner 2024 wurden alle e-cards ohne Fotos gesperrt. Ausgenommen hiervon sind unter 14- und über 70-Jährige. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.

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      Für einen Arztbesuch wird kein Krankenschein mehr benötigt, sondern nur mehr die e-card. Diese gilt für jede Vertragsärztin/jeden Vertragsarzt (egal ob Zahnärztin/Zahnarzt, Fachärztin/Facharzt oder praktische Ärztin/praktischer Arzt) und ist zeitlich unbegrenzt gültig.
    • Auslandskrankenscheinersatz
      Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gestaltet und innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz gültig. Dadurch entfällt die Ausstellung der "Urlaubskrankenscheine".

    Hinweis

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER