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  • Drittstaatsangehöriger

    Drittstaatsangehörige sind Personen, die

    • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
    • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
    • noch Schweizerinnen/Schweizer

    sind.

    Hinweis

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
    • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
    • noch Schweizerinnen/Schweizer

    sind.

    Hinweis

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

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    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER