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  • Teilnahme an ELGA

    Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

    Widerspruch gegen die Teilnahme

    Der ELGA-Teilnahme kann

    • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
    • nur teilweise (partielles Opt-out)

    widersprochen werden.

    Partielles Opt-out

    Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

    Generelles Opt-out

    Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

    Widerruf des Widerspruchs

    Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.

    Widerspruch und Widerruf erklären

    ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:

    • elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
    • oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
    Hinweis:

    Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

    Letzte Aktualisierung: 05.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

    Widerspruch gegen die Teilnahme

    Der ELGA-Teilnahme kann

    • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
    • nur teilweise (partielles Opt-out)

    widersprochen werden.

    Partielles Opt-out

    Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

    Generelles Opt-out

    Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

    Widerruf des Widerspruchs

    Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.

    Widerspruch und Widerruf erklären

    ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:

    • elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
    • oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
    Hinweis:

    Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

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    Teilnahme an ELGA

    Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

    Widerspruch gegen die Teilnahme

    Der ELGA-Teilnahme kann

    • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
    • nur teilweise (partielles Opt-out)

    widersprochen werden.

    Partielles Opt-out

    Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

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    Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

    Widerruf des Widerspruchs

    Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.

    Widerspruch und Widerruf erklären

    ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:

    • elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
    • oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
    Hinweis:

    Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

    Letzte Aktualisierung: 05.08.2026
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    Teilnahme an ELGA

    Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

    Widerspruch gegen die Teilnahme

    Der ELGA-Teilnahme kann

    • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
    • nur teilweise (partielles Opt-out)

    widersprochen werden.

    Partielles Opt-out

    Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

    Generelles Opt-out

    Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

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    Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.

    Widerspruch und Widerruf erklären

    ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:

    • elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
    • oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
    Hinweis:

    Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

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    Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil. Jede/jeder kann jedoch entscheiden, ob und in welchem Umfang.

    Widerspruch gegen die Teilnahme

    Der ELGA-Teilnahme kann

    • zur Gänze (generelles Opt-out) oder
    • nur teilweise (partielles Opt-out)

    widersprochen werden.

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    Partielles Opt-out bedeutet, dass der Teilnahme an bestimmten ELGA-Anwendungen (z.B. eBefunde) widersprochen wird. In diesem Fall wird an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Anwendungen weiterhin teilgenommen (z.B. eMedikation). Der Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer" bleibt.

    Generelles Opt-out

    Generelles Opt-out bedeutet, dass gar nicht an ELGA teilgenommen wird, also weder an den eBefunden noch an der eMedikation. Die widersprechende Person ist keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.

    Widerruf des Widerspruchs

    Möchte die widersprechende Person wieder an ELGA teilnehmen, ist das jederzeit möglich (sogenannter Widerruf des Widerspruchs). In diesem Fall werden zwischenzeitlich, also während einer "ELGA-freien Zeit" entstandene ELGA-Gesundheitsdaten jedoch nicht rückerfasst.

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    ELGA-Teilnehmende haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Widerspruch gegen die Teilnahme bzw. den Widerruf zu erklären:

    • elektronisch oder über das ELGA-Zugangsportal (ELGA GmbH) mittels ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login
    • oder schriftlich bei der Widerspruchstelle. In diesem Fall ist das unterschriebene Formular (Willenserklärung) im Original mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien zu senden. Das Formular selbst ist bspw. online über das ELGA-Formularservice zu erstellen.
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    Für telefonische Auskünfte ist die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050/124 4411 von Montag bis Freitag, jeweils von 7 bis 17 Uhr, erreichbar. Die ELGA-Serviceline ist auch über die E-Mail-Adresse info@elga-serviceline.at zu erreichen.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER