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  • Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023

    Hinweis:

    Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Salzburg vom 23. April 2023.

    Aktiv wahlberechtigt bei der Salzburger Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

    Neu:

    Auch "Auslandssalzburgerinnen"/"Auslandssalzburger" waren wahlberechtigt, wenn sie vor dem Umzug ins Ausland in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten, sie nicht länger als zehn Jahre im Ausland wohnten und bis spätestens 24. Februar 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellten.

    Letzte Aktualisierung: 23.04.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Salzburg am 23. April 2023

    Hinweis:

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    Neu:

    Auch "Auslandssalzburgerinnen"/"Auslandssalzburger" waren wahlberechtigt, wenn sie vor dem Umzug ins Ausland in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten, sie nicht länger als zehn Jahre im Ausland wohnten und bis spätestens 24. Februar 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellten.

    Letzte Aktualisierung: 23.04.2023
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    Aktiv wahlberechtigt bei der Salzburger Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

    Neu:

    Auch "Auslandssalzburgerinnen"/"Auslandssalzburger" waren wahlberechtigt, wenn sie vor dem Umzug ins Ausland in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten, sie nicht länger als zehn Jahre im Ausland wohnten und bis spätestens 24. Februar 2023 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz stellten.

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    Aktiv wahlberechtigt bei der Salzburger Landtagswahl 2023, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER