Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Volljährigkeit
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Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
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Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER