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  • Volljährigkeit

    Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

    Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Volljährigkeit

      Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

      Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER