Zum Inhalt springen
  • Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER