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  • Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis:

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Geschäftsfähigkeit

      Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

      Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

      Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

      Hinweis:

      Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

      Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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        Geschäftsfähigkeit

        Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

        Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

        Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

        Hinweis:

        Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

        Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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          Geschäftsfähigkeit

          Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

          Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

          Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

          Hinweis:

          Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

          Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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            Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

            Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

            Hinweis:

            Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

            Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER