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  • Todesbestätigung

    Sinnverwandter Begriff: Totenschein

    Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

    Hinweis:

    Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Todesbestätigung

      Sinnverwandter Begriff: Totenschein

      Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

      Hinweis:

      Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

      Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Todesbestätigung

        Sinnverwandter Begriff: Totenschein

        Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

        Hinweis:

        Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

        Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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          Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

          Hinweis:

          Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

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            Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

            Hinweis:

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              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER