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  • Namensänderung: Wehrdienst

    Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.

    Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.

    Hinweis

    Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Landesverteidigung

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER