Skip to content
  • Schuldner

    Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

    In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

    Beispiel:

    Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

    Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Schuldner

      Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

      In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

      Beispiel:

      Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

      Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Schuldner

        Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

        In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

        Beispiel:

        Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

        Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Schuldner

          Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

          In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

          Beispiel:

          Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

          Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Schuldner

            Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.

            In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

            Beispiel:

            Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

            Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER