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  • Gläubiger

    Gläubigerin/Gläubiger ist eine Person, die gegen eine andere Person (Schuldnerin/Schuldner) einen Anspruch hat. In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.

    Beispiel

    Bei einem Kaufvertrag ist die Verkäuferin/der Verkäufer Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.

    Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Gläubiger

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER