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  • Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

    Allgemeine Informationen

    Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

    Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • Persönlichkeitsentwicklung,
    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
    • Berufsorientierung,
    • Stärkung sozialer Kompetenzen,
    • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

    Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

    Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

    • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
    • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
    • Kinder- und Jugendbetreuung
    • Sozial- und Behindertenhilfe
    • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
    • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
    • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
    • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
    • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
    • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
    • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung

    Hinweis

    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

    Mindestalter

    Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

    Dauer

    Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

    Taschengeld

    Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

    Familienbeihilfe

    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

    Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

    Anrechnung auf den Zivildienst

    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

    Hinweis

    Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

    Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
      Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.

      Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

      Allgemeine Informationen

      Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

      Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • Persönlichkeitsentwicklung,
      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
      • Berufsorientierung,
      • Stärkung sozialer Kompetenzen,
      • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

      Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

      Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

      • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
      • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
      • Kinder- und Jugendbetreuung
      • Sozial- und Behindertenhilfe
      • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
      • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
      • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
      • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
      • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
      • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
      • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung

      Hinweis

      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

      Mindestalter

      Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

      Dauer

      Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

      Taschengeld

      Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

      Familienbeihilfe

      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

      Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Anrechnung auf den Zivildienst

      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

      Hinweis

      Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

      Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

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        Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

        Allgemeine Informationen

        Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

        Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • Persönlichkeitsentwicklung,
        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
        • Berufsorientierung,
        • Stärkung sozialer Kompetenzen,
        • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

        Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

        Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

        • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
        • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
        • Kinder- und Jugendbetreuung
        • Sozial- und Behindertenhilfe
        • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
        • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
        • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
        • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
        • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
        • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
        • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung

        Hinweis

        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

        Mindestalter

        Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

        Dauer

        Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

        Taschengeld

        Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

        Familienbeihilfe

        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

        Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

        Anrechnung auf den Zivildienst

        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

        Hinweis

        Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

        Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
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          Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

          Allgemeine Informationen

          Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

          Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • Persönlichkeitsentwicklung,
          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
          • Berufsorientierung,
          • Stärkung sozialer Kompetenzen,
          • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

          Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

          Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

          • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
          • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
          • Kinder- und Jugendbetreuung
          • Sozial- und Behindertenhilfe
          • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
          • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
          • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
          • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
          • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
          • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
          • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung

          Hinweis

          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

          Mindestalter

          Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

          Dauer

          Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

          Taschengeld

          Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

          Familienbeihilfe

          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

          Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

          Anrechnung auf den Zivildienst

          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

          Hinweis

          Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

          Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

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            Allgemeine Informationen

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            Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:

            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • Persönlichkeitsentwicklung,
            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
            • Berufsorientierung,
            • Stärkung sozialer Kompetenzen,
            • Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmenden und
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

            Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.

            Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:

            • Bildungs- und Aufklärungsarbeit
            • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
            • Kinder- und Jugendbetreuung
            • Sozial- und Behindertenhilfe
            • Betreuung von Gewalt betroffenen Menschen
            • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
            • Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten
            • Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur
            • Maßnahmen im Umweltbereich und zur Förderung der Nachhaltigkeit
            • Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsgeschichten
            • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung

            Hinweis

            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.

            Mindestalter

            Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

            Dauer

            Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

            Taschengeld

            Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

            Familienbeihilfe

            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

            Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

            Anrechnung auf den Zivildienst

            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

            Hinweis

            Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.

            Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

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