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  • Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Beitragszeiten (nach dem Altrecht)

    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

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    Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
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    Für Personen, die bis 31. Dezember 1954 geboren sind, werden die Versicherungszeiten in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden. Beitragszeiten sind grundsätzlich Zeiten einer Pflichtversicherung (also Arbeitszeiten) oder einer freiwilligen Versicherung. Weiters zählen dazu

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER