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  • Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Wohnsitz im Inland
    • Die/Der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesicherten Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
    Achtung:

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV)
    • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat 

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026)
      • höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026)
      • niedrigster Beitrag: 247,20 Euro
      • höchster Beitrag: 1.843,38 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Selbstversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Wohnsitz im Inland
    • Die/Der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesicherten Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
    Achtung:

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV)
    • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat 

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026)
      • höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026)
      • niedrigster Beitrag: 247,20 Euro
      • höchster Beitrag: 1.843,38 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

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    • Dachverband der Sozialversicherungsträger

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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Wohnsitz im Inland
    • Die/Der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesicherten Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
    Achtung:

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV)
    • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat 

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026)
      • höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026)
      • niedrigster Beitrag: 247,20 Euro
      • höchster Beitrag: 1.843,38 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

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    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
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    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Wohnsitz im Inland
    • Die/Der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesicherten Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
    Achtung:

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV)
    • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat 

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026)
      • höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026)
      • niedrigster Beitrag: 247,20 Euro
      • höchster Beitrag: 1.843,38 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

    Rechtsgrundlagen

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    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger

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    Allgemeine Informationen

    Die Selbstversicherung ist eine freiwillige Versicherung in der Pensionsversicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig (Vor-)Versicherungszeiten erworben haben, auf Antrag in Anspruch genommen werden kann. 

    Eine Selbstversicherung kann grundsätzlich auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate vor dem Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.

    Voraussetzungen

    • Alter: ab 15 Jahren 
    • Wohnsitz im Inland
    • Die/Der Versicherte darf
      • weder zur Weiterversicherung berechtigt sein
      • noch bereits einen Pensionsanspruch haben
      • noch in einem öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gesicherten Dienstverhältnis stehen oder Ruhegenussbezieherin/Ruhegenussbezieher sein,
      • keine Sozialhilfe beziehen,
      • nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit pflichtversichert sein.
    Achtung:

    Mit dem Wegfall einer der Voraussetzungen endet auch die Selbstversicherung, ebenso mit Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt hat.

    Der Versicherungsbeginn kann von der/vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden: zwischen dem Ersten des Monats, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt, und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

    Zuständige Stelle

    • wenn noch keine Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherung (PV)
    • wenn bereits Versicherungszeiten vorliegen: Pensionsversicherungsträger, bei dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat 

    Erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

    Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in diesem Fall nachzureichen.

    Kosten

    Die Beitragshöhe ist von der Beitragsgrundlage abhängig:

    • grundsätzlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage
    • ohne vorangegangene Pflichtversicherung:
    • bei vorangegangener Pflichtversicherung:
      • niedrigste Beitragsgrundlage: 1.084,20 Euro (Wert 2026)
      • höchste Beitragsgrundlage: 8.085,00 Euro (Wert 2026)
      • niedrigster Beitrag: 247,20 Euro
      • höchster Beitrag: 1.843,38 Euro

    Hat man bereits Beitragszeiten erworben, wird als Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst bis zur Höchstgrenze herangezogen.

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    • Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER