Skip to content
  • Besitz

    Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

    Beispiel:

    Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

    Besitzstörungsverfahren

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Besitz

      Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

      Beispiel:

      Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

      Besitzstörungsverfahren

      Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Besitz

        Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

        Beispiel:

        Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

        Besitzstörungsverfahren

        Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Besitz

          Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

          Beispiel:

          Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

          Besitzstörungsverfahren

          Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Besitz

            Juristisch ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht". Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Von Besitz wird gesprochen, wenn eine Person zur tatsächlichen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

            Beispiel:

            Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache.

            Besitzstörungsverfahren

            Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER