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  • Reisepass

    Der Reisepass ist ein Dokument und muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt der Reisepass (neben anderen Dokumenten) als amtlicher Lichtbildausweis. Bei Reisen innerhalb der EU kann statt eines Reisepasses auch ein gültiger Personalausweis verwendet werden.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Reisepass

      Der Reisepass ist ein Dokument und muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt der Reisepass (neben anderen Dokumenten) als amtlicher Lichtbildausweis. Bei Reisen innerhalb der EU kann statt eines Reisepasses auch ein gültiger Personalausweis verwendet werden.

      Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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        Der Reisepass ist ein Dokument und muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt der Reisepass (neben anderen Dokumenten) als amtlicher Lichtbildausweis. Bei Reisen innerhalb der EU kann statt eines Reisepasses auch ein gültiger Personalausweis verwendet werden.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER