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  • Amtlicher Lichtbildausweis

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
      • Ausstellende Behörde
    Beispiel:

    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Amtlicher Lichtbildausweis

      Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

      Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

      • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
      • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
      • Erforderliche Angaben:
        • Name
        • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
        • Unterschrift der Person
        • Ausstellende Behörde
      Beispiel:

      Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

      Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

      Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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        Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

        Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

        • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
        • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
        • Erforderliche Angaben:
          • Name
          • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
          • Unterschrift der Person
          • Ausstellende Behörde
        Beispiel:

        Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

        Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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          Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

          • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
          • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
          • Erforderliche Angaben:
            • Name
            • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
            • Unterschrift der Person
            • Ausstellende Behörde
          Beispiel:

          Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

          Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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            Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

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              • Name
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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER