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  • Amtlicher Lichtbildausweis

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
      • Ausstellende Behörde

    Beispiel

    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Persönliche Dokumente" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtlicher Lichtbildausweis

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
      • Ausstellende Behörde

    Beispiel

    Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.

    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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    Amtlicher Lichtbildausweis

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.

    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
      • Ausstellende Behörde

    Beispiel

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    Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.

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    Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:

    • Von einer staatlichen Behörde ausgestelltes Dokument
    • Nicht austauschbares, erkennbares Kopfbild der Person
    • Erforderliche Angaben:
      • Name
      • Geburtsdatum (in manchen Gesetzen Einschränkung dahingehend, dass das Geburtsdatum nur enthalten sein muss, soweit dies nach dem Recht des Ausstellungsstaates vorgesehen ist)
      • Unterschrift der Person
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    Beispiel

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