Skip to content
  • Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße

    Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße

    Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße

    Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße

    Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Wien – Schonzeiten und Mindestmaße

    Für bestimmte Fischarten gibt es in Wien mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß gefangen werden, müssen sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden. Befinden sie sich aber in einem Zustand, der ein Weiterleben nicht erwarten lässt, müssen sie sofort getötet und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser eingebracht werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER