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  • Gerichtsanhängigkeit

    Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Gerichtsanhängigkeit

      Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

      Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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        Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

        Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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          Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.

          Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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            Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER