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  • Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis:

    Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis:

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

    Letzte Aktualisierung: 24.11.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024

    Hinweis:

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    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis:

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens

    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

    Hinweis:

    Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

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    • am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
    • am Stichtag (23. September 2024)

    An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind. 

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    • am Stichtag (23. September 2024)

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