Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024
Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger waren
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Landtagswahl 2024 – Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024
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- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger waren
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
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Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 waren alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feierten und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger waren
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
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Rechtsgrundlagen
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER