Adressänderung: Universität und Fachhochschule (HAW)
Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.
Weiterführende Links
Adressänderung: Universität und Fachhochschule (HAW)
Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.
Weiterführende Links
Adressänderung: Universität und Fachhochschule (HAW)
Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.
Weiterführende Links
Adressänderung: Universität und Fachhochschule (HAW)
Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.
Weiterführende Links
Adressänderung: Universität und Fachhochschule (HAW)
Studierende sind verpflichtet, die Änderung der Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.
Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen.
Achtung: Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Adressänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.
Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe der Adressänderung bei der Universität bedeutet, dass Ihre neue Adresse gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird bzw. geben Sie diese gegebenenfalls auch dort bekannt.
Weiterführende Links
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER