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  • Insolvenz

    Sinnverwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Illiquidität

    Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) eingeleitet werden.

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    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) eingeleitet werden.

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        Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) eingeleitet werden.

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