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  • Werbungskosten

    Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Werbungskosten

      Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

      Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER