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  • Vignette

    Menschen mit Behinderung erhalten – bei Vorliegen aller Voraussetzungen  automatisch von der ASFINAG eine kostenlose digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kfz. Erforderlich ist, dass sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Bei einer Neuanmeldung ab dem 1. Dezember 2019 eines entsprechenden Kfz verständigt die jeweilige Kfz-Versicherung die ASFINAG, die die digitale Vignette in weiterer Folge aktiviert.

    Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderungen (BMF)

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Menschen mit Behinderung erhalten – bei Vorliegen aller Voraussetzungen  automatisch von der ASFINAG eine kostenlose digitale Jahresvignette für das auf sie zugelassene mehrspurige Kfz. Erforderlich ist, dass sie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Bei einer Neuanmeldung ab dem 1. Dezember 2019 eines entsprechenden Kfz verständigt die jeweilige Kfz-Versicherung die ASFINAG, die die digitale Vignette in weiterer Folge aktiviert.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER