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  • Erhöhungsantrag für das Pflegegeld

    Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

    Hinweis:

    Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

    Rechtsgrundlagen

    § 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Erhöhungsantrag für das Pflegegeld

      Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

      Hinweis:

      Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

      Rechtsgrundlagen

      § 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Erhöhungsantrag für das Pflegegeld

        Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

        Hinweis:

        Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

        Rechtsgrundlagen

        § 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Erhöhungsantrag für das Pflegegeld

          Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

          Hinweis:

          Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

          Rechtsgrundlagen

          § 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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            Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, können die jeweiligen Personen beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag stellen. Dieser Antrag ist formlos.

            Hinweis:

            Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr vergangen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch ein ärztliches Attest oder den Befund eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, muss der Entscheidungsträger den Antrag zurückweisen.

            Rechtsgrundlagen

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            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER