Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die
- ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen
Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:
- die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die
- ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen
Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:
- die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die
- ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen
Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:
- die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die
- ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen
Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:
- die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die
- ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen
Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:
- die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER