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    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Durch das "Allspartenservice" können Anträge bei jeder Dienststelle des jeweiligen Sozialversicherungsträgers (SV) eingebracht werden. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER