Zum Inhalt springen
  • Rechtskraft

    Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

    Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

    Hinweis

    Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rechtskraft

    Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

    Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

    Hinweis

    Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rechtskraft

    Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

    Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

    Hinweis

    Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rechtskraft

    Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

    Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

    Hinweis

    Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rechtskraft

    Unter Rechtskraft werden bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen, verstanden. Weiters gehören dazu auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

    Rechtskraft tritt ein, wenn kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

    Hinweis

    Zur Bestätigung der Rechtskraft kann das Gericht einen Beschluss oder ein Urteil mit einem gültigen Rechtskraftstempel versehen.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER