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  • Waffenpass

    Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

    Der Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.

    Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die ausschließlich zum Erwerb und zum Besitz, aber nicht zum Führen bestimmter Waffen berechtigt.

    Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Waffenpass

      Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

      Der Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.

      Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die ausschließlich zum Erwerb und zum Besitz, aber nicht zum Führen bestimmter Waffen berechtigt.

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        Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

        Der Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.

        Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die ausschließlich zum Erwerb und zum Besitz, aber nicht zum Führen bestimmter Waffen berechtigt.

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          Der Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.

          Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die ausschließlich zum Erwerb und zum Besitz, aber nicht zum Führen bestimmter Waffen berechtigt.

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              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER