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  • Waffenbesitzkarte

    Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

    Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenpass zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen als auch führen darf.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung einer Waffenbesitzkarte" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Waffenbesitzkarte

    Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

    Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenpass zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B sowohl erwerben und besitzen als auch führen darf.

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER