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  • Wohnsitz

    Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

    Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

    Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

    Tipp:

    Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".

    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Wohnsitz

      Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

      Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

      Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

      Tipp:

      Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".

      Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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        Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

        Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

        Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

        Tipp:

        Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".

        Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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          Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

          Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

          Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

          Tipp:

          Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".

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            Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

            Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

            Tipp:

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER