Kataster
Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.
Der Kataster besteht aus:
- Grundstücksverzeichnis
- Koordinatenverzeichnis
- Katastralmappe
- Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
- Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
- Grenzen der Grundstücke
Kataster
Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.
Der Kataster besteht aus:
- Grundstücksverzeichnis
- Koordinatenverzeichnis
- Katastralmappe
- Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
- Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
- Grenzen der Grundstücke
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Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.
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Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.
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Formulare der Versicherungsanstalten
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