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  • Delikt

    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

    Strafrecht

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Delikt

      Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

      Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

      Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

      • Offizialdelikte
        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
      • Ermächtigungsdelikte
        Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
      • Privatanklagedelikte
        Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

      Strafrecht

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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        Delikt

        Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

        Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

        Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

        • Offizialdelikte
          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
        • Ermächtigungsdelikte
          Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
        • Privatanklagedelikte
          Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

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        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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          Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

          Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

          Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

          • Offizialdelikte
            Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
          • Ermächtigungsdelikte
            Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
          • Privatanklagedelikte
            Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

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            • Offizialdelikte
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