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  • Delikt

    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

    Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Delikt

    Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

    Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

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    Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
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    • Offizialdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
    • Ermächtigungsdelikte
      Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
    • Privatanklagedelikte
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