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  • Pacht

    Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

    Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

    Hinweis:

    Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

    Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Pacht

      Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

      Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

      Hinweis:

      Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

      Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
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        Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

        Hinweis:

        Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

        Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
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          Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

          Hinweis:

          Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

          Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
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            Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.

            Hinweis:

            Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.

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