Skip to content
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr

    Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

    Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

    • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • Persönlichkeitsentwicklung,
    • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
    • Berufsorientierung,
    • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
    • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

    Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

    • allgemeiner Umweltschutz,
    • Umweltbildung,
    • Natur- und Artenschutz,
    • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
    • Tierschutz,
    • nachhaltige Entwicklung und
    • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

    Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

    Mindestalter

    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

    Dauer

    Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

    Taschengeld und Klimaticket

    Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

    Familienbeihilfe

    Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

    Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

    Anrechnung auf den Zivildienst

    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

    FUJ-Lehrgang

    Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

    Hinweis:

    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
    Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
    Mag. Claudia Kinzl-Ogris
    Telefon: +43 676 85 24 29-100 
    E-Mailfuj@jugendumwelt.at

    Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

      Freiwilliges Umweltschutzjahr

      Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

      Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

      • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • Persönlichkeitsentwicklung,
      • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
      • Berufsorientierung,
      • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
      • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

      Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

      • allgemeiner Umweltschutz,
      • Umweltbildung,
      • Natur- und Artenschutz,
      • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
      • Tierschutz,
      • nachhaltige Entwicklung und
      • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

      Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

      Mindestalter

      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

      Dauer

      Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

      Taschengeld und Klimaticket

      Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

      Familienbeihilfe

      Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

      Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Anrechnung auf den Zivildienst

      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

      FUJ-Lehrgang

      Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

      Hinweis:

      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
      Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
      Mag. Claudia Kinzl-Ogris
      Telefon: +43 676 85 24 29-100 
      E-Mailfuj@jugendumwelt.at

      Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
      • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

        Freiwilliges Umweltschutzjahr

        Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

        Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

        • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • Persönlichkeitsentwicklung,
        • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
        • Berufsorientierung,
        • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
        • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

        Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

        • allgemeiner Umweltschutz,
        • Umweltbildung,
        • Natur- und Artenschutz,
        • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
        • Tierschutz,
        • nachhaltige Entwicklung und
        • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

        Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

        Mindestalter

        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

        Dauer

        Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

        Taschengeld und Klimaticket

        Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

        Familienbeihilfe

        Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

        Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

        Anrechnung auf den Zivildienst

        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

        FUJ-Lehrgang

        Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

        Hinweis:

        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
        Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
        Mag. Claudia Kinzl-Ogris
        Telefon: +43 676 85 24 29-100 
        E-Mailfuj@jugendumwelt.at

        Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
        • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

          Freiwilliges Umweltschutzjahr

          Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

          Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

          • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • Persönlichkeitsentwicklung,
          • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
          • Berufsorientierung,
          • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
          • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

          Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

          • allgemeiner Umweltschutz,
          • Umweltbildung,
          • Natur- und Artenschutz,
          • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
          • Tierschutz,
          • nachhaltige Entwicklung und
          • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

          Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

          Mindestalter

          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

          Dauer

          Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

          Taschengeld und Klimaticket

          Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

          Familienbeihilfe

          Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

          Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

          Anrechnung auf den Zivildienst

          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

          FUJ-Lehrgang

          Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

          Hinweis:

          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
          Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
          Mag. Claudia Kinzl-Ogris
          Telefon: +43 676 85 24 29-100 
          E-Mailfuj@jugendumwelt.at

          Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
          • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

            Freiwilliges Umweltschutzjahr

            Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

            Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

            • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • Persönlichkeitsentwicklung,
            • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
            • Berufsorientierung,
            • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
            • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

            Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

            • allgemeiner Umweltschutz,
            • Umweltbildung,
            • Natur- und Artenschutz,
            • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
            • Tierschutz,
            • nachhaltige Entwicklung und
            • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

            Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

            Mindestalter

            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

            Dauer

            Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

            Taschengeld und Klimaticket

            Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

            Familienbeihilfe

            Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

            Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

            Anrechnung auf den Zivildienst

            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

            FUJ-Lehrgang

            Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

            Hinweis:

            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger:
            Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP)
            Mag. Claudia Kinzl-Ogris
            Telefon: +43 676 85 24 29-100 
            E-Mailfuj@jugendumwelt.at

            Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
            • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER